Tierische Absicherung

Begriffe rund um die Tierkrankenversicherung

In unseren Ratgebern tauchen immer wieder dieselben Fachbegriffe rund um die Tierkrankenversicherung auf. Hier findest du sie gesammelt und knapp erklärt – alphabetisch sortiert, mit Verweisen auf die Ratgeber, in denen wir sie ausführlicher behandeln.

Erstattungssatz

Der Erstattungssatz gibt an, wie viel Prozent der Tierarztkosten die Versicherung übernimmt – üblich sind Sätze zwischen 80 und 100 Prozent. Wie viel das im Ernstfall tatsächlich bedeutet, hängt zusätzlich vom abgesicherten GOT-Multiplikator und einer möglichen Höchstentschädigung ab.

GOT (Gebührenordnung für Tierärzte)

Die GOT legt fest, welche Gebühren Tierärzte in Deutschland abrechnen dürfen. Für jede Leistung gibt es einen Basissatz, den der Tierarzt je nach Aufwand mit einem Faktor multiplizieren darf – vom einfachen bis zum mehrfachen Satz. Tarife unterscheiden sich darin, bis zu welchem Multiplikator sie die Kosten erstatten. Mehr dazu in unseren Ratgebern zum GOT-Satz bei Hunden, Katzen und Pferden.

Höchstentschädigung

Die Höchstentschädigung ist die Obergrenze, bis zu der ein Tarif pro Jahr oder pro Behandlungsfall zahlt. Kosten oberhalb dieser Grenze trägst du selbst. Gerade bei größeren Operationen kann diese Grenze schneller erreicht sein als gedacht – mehr dazu im Ratgeber zu Pferdekrankenversicherung OP-Kosten.

OP-Schutz vs. Vollschutz

Ein OP-Schutz übernimmt Kosten für Operationen und die dazugehörige Nachsorge. Ein Vollschutz deckt zusätzlich ambulante Behandlungen, Vorsorge oder Zahnbehandlungen ab und kostet entsprechend mehr. Welche Variante zu deinem Tier passt, erklären wir unter OP-Schutz oder Vollversicherung für Hunde und Katzenkrankenversicherung OP-Schutz.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Tierarztkosten, den du selbst trägst, bevor die Versicherung einspringt – meist pro Jahr oder pro Behandlungsfall festgelegt. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Beitrag, erhöht aber dein Kostenrisiko im Schadensfall. Rechenbeispiele findest du in den Ratgebern zur Selbstbeteiligung bei Hunden, Katzen und Pferden.

Vorerkrankung

Eine Vorerkrankung ist eine Krankheit oder ein Befund, der bei deinem Tier bereits vor Vertragsbeginn bestand oder diagnostiziert wurde. Versicherer schließen Vorerkrankungen in der Regel dauerhaft von der Erstattung aus, auch wenn Symptome erst später auftreten. Bei älteren Tieren ist das besonders relevant – dazu mehr in unseren Ratgebern für ältere Hunde und alte Katzen.

Wartezeit

Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem die Versicherung noch nicht leistet. Wie lange sie dauert, unterscheidet sich deutlich nach Tierart, Leistungsart und Anbieter: Bei Unfällen ist sie meist kurz oder entfällt ganz, bei allgemeinen Krankheiten reicht die Spanne von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten, und für einzelne Leistungsbereiche wie Operationen oder Zahnbehandlungen setzen manche Tarife eigene, oft längere Fristen an. Details mit den jeweils üblichen Fristen findest du in den Ratgebern zur Wartezeit bei Hunden, Katzen und Pferden.