Tierische Absicherung
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GOT-Evaluierung 2026: Werden Tierarztkosten 2027 teurer oder günstiger?

3 Min. Lesezeit
Hundehalterin im orangefarbenen Regenmantel betritt mit ihrem Hund an einem regnerischen Morgen eine Tierarztpraxis.“

Die GOT-Evaluierung 2026 hat begonnen – was heißt das für dich als Tierhalter?

Seit Mitte 2025 läuft die GOT-Evaluierung: Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) lässt die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wissenschaftlich untersuchen. Geprüft wird die Novelle vom November 2022, die für viele tierärztliche Leistungen Preissteigerungen von 20 bis 60 Prozent brachte – die größte Anpassung seit der letzten großen Reform 1999. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2026 vorliegen und als Grundlage für eine mögliche Anpassung ab 2027 dienen.

Für dich als Halterin oder Halter von Hund, Katze oder Pferd bedeutet das zunächst: Es ändert sich nichts sofort. Die GOT 2022 gilt unverändert weiter, bis eine neue Verordnung beschlossen und veröffentlicht ist. Was die Evaluierung inhaltlich prüft, wer daran beteiligt ist und wohin sich die Tierarztkosten voraussichtlich bewegen, zeigt dieser Artikel.

Was hat die GOT-Novelle 2022 für Tierhalter konkret verändert?

Die GOT regelt als Rechtsverordnung des Bundes, in welcher Preisspanne Tierärztinnen und Tierärzte ihre Leistungen abrechnen dürfen. Vor der Novelle 2022 stammte die letzte grundlegende Überarbeitung aus dem Jahr 1999 – die Gebühren hatten mit den gestiegenen Kosten in den Praxen über 23 Jahre nicht Schritt gehalten. Mit der Reform im November 2022 stiegen die Sätze je nach Leistung um 20 bis 60 Prozent, gleichzeitig wurde der Leistungskatalog an den aktuellen fachlichen Stand angepasst.

Wie sich der GOT-Satz konkret auf die Rechnung auswirkt – vom einfachen bis zum mehrfachen Satz – erklären wir ausführlich für Hund, Katze und Pferd. An dieser Systematik ändert die laufende Evaluierung nichts – geprüft wird, ob die Gebührenhöhe von 2022 weiterhin angemessen ist.

Wie läuft die Evaluierung ab und was wird geprüft?

Rechtliche Grundlage ist eine Vorgabe aus dem Verordnungsverfahren von 2022: Die GOT sollte vier Jahre nach Inkrafttreten überprüft werden. Das BMLEH hat dafür bereits 2025 eine wissenschaftliche Studie ausgeschrieben, durchgeführt vom Dienstleister AFC Public Services. Geprüft werden laut Ministerium zwei Fragen: ob der Leistungskatalog noch dem tiermedizinischen Stand entspricht und ob die Gebührenhöhe weiterhin angemessen ist – unter Abwägung der Interessen von Tierärzteschaft und Zahlungspflichtigen, wie es die Bundes-Tierärzteordnung vorschreibt.

Kernstück der Untersuchung ist eine Online-Befragung der Tierärzteschaft, die für das zweite Quartal 2026 angekündigt ist. Ergänzt wird sie durch Gespräche mit Verbänden wie dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) und der Bundestierärztekammer. Bei der Fortbildungsveranstaltung bpt-INTENSIV Kleintier 2026 in Bielefeld saßen im März 2026 bpt-Präsident Siegfried Moder, Dr. Bodo Kröll vom GOT-Ausschuss der Bundestierärztekammer und AFC-Geschäftsführer Nicolas Heinrich vor rund 150 Tierärztinnen und Tierärzten auf dem Podium, moderiert von bpt-Geschäftsführer Heiko Färber. Dabei stellten sie sich Fragen zum Stand der Evaluierung.

Werden die Tierarztkosten 2027 sinken oder weiter steigen?

Eine pauschale Antwort gibt es noch nicht – die Studie läuft, Ergebnisse liegen frühestens Ende 2026 vor. Die Tierärzteschaft macht ihre Position aber bereits deutlich: bpt-Präsident Siegfried Moder fordert, den einfachen Gebührensatz weiter anzuheben, weil gestiegene Praxiskosten die Anpassung von 2022 aus seiner Sicht bereits aufgezehrt haben. Das Ministerium schließt Absenkungen einzelner Gebührenpositionen nicht grundsätzlich aus, stellt aber keine generelle Senkung des Gebührenniveaus in Aussicht.

Diskutiert wird derzeit etwa, die Hausbesuchsgebühr bei Pferden nicht mehr je Tier, sondern nur einmal pro Stallbesuch zu berechnen – die rechtliche Umsetzbarkeit ist allerdings noch offen. Wie sich die Reform von 2022 wirtschaftlich für die Praxen ausgewirkt hat, ist bislang nicht mit belastbaren, datierten Zahlen belegt; das soll die laufende Studie liefern. Insgesamt spricht nach aktuellem Stand wenig dafür, dass die Gesamtkosten für Tierhalter ab 2027 spürbar sinken.

Einig sind sich Ministerium und Verbände in einem Punkt: Gebührenänderungen müssen Tierhaltern künftig besser erklärt werden, als es 2022 der Fall war. Ob das zu verpflichtenden Kostenvoranschlägen oder anderen Transparenzregeln führt, ist Teil der laufenden Diskussion.

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Was du bis zur Entscheidung 2027 wissen solltest

Bis mindestens Ende 2026 ändert sich an der GOT nichts – die Sätze von 2022 gelten unverändert weiter, jede aktuelle Tierarztrechnung basiert also weiterhin auf den bekannten Sätzen. Ob und wie die Gebühren ab 2027 angepasst werden, hängt vom Ergebnis der laufenden Studie und der politischen Entscheidung danach ab; eine spürbare Entlastung für Tierhalter zeichnet sich nach aktuellem Stand nicht ab. Wer die eigenen Tierarztkosten schon jetzt besser einschätzen will, findet die Grundlagen zum aktuellen GOT-Satz in unseren Ratgebern zu Hund, Katze und Pferd – unabhängig davon, wie die Evaluierung ausgeht.

FAQ

Wann tritt die neue GOT in Kraft?

Ein genauer Termin steht nicht fest. Die Evaluierungsergebnisse werden bis Ende 2026 erwartet, eine mögliche neue Verordnung käme frühestens 2027.

Werden die Tierarztkosten durch die Evaluierung günstiger?

Danach sieht es aktuell nicht aus. Der bpt fordert eine weitere Erhöhung des einfachen Satzes, das Ministerium schließt nur Anpassungen einzelner Gebührenpositionen nicht aus. Eine generelle Senkung ist nach bisherigem Stand nicht zu erwarten.

Ändert sich für mich bis 2027 etwas an meiner Tierarztrechnung?

Nein. Die GOT-Novelle von 2022 gilt unverändert weiter, solange keine neue Verordnung verabschiedet ist.

Wer führt die Evaluierung durch und wer entscheidet über Änderungen?

Die wissenschaftliche Untersuchung führt der Dienstleister AFC Public Services im Auftrag des BMLEH durch, unter Einbindung von Verbänden wie bpt und Bundestierärztekammer. Über eine neue Verordnung entscheidet am Ende die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats.

Was ist die GOT überhaupt?

Die Gebührenordnung für Tierärzte legt als Rechtsverordnung fest, in welcher Preisspanne tierärztliche Leistungen abgerechnet werden dürfen – vom einfachen bis zum mehrfachen Satz. Wie diese Sätze genau funktionieren, erklären wir separat für Hund, Katze und Pferd.

FAQ

Häufige Fragen

Ein genauer Termin steht nicht fest. Die Evaluierungsergebnisse werden bis Ende 2026 erwartet, eine mögliche neue Verordnung käme frühestens 2027.

Danach sieht es aktuell nicht aus. Der bpt fordert eine weitere Erhöhung des einfachen Satzes, das Ministerium schließt nur Anpassungen einzelner Gebührenpositionen nicht aus. Eine generelle Senkung ist nach bisherigem Stand nicht zu erwarten.

Nein. Die GOT-Novelle von 2022 gilt unverändert weiter, solange keine neue Verordnung verabschiedet ist.

Die wissenschaftliche Untersuchung führt der Dienstleister AFC Public Services im Auftrag des BMLEH durch, unter Einbindung von Verbänden wie bpt und Bundestierärztekammer. Über eine neue Verordnung entscheidet am Ende die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats.

Die Gebührenordnung für Tierärzte legt als Rechtsverordnung fest, in welcher Preisspanne tierärztliche Leistungen abgerechnet werden dürfen – vom einfachen bis zum mehrfachen Satz. Wie diese Sätze genau funktionieren, erklären wir separat für Hund, Katze und Pferd.

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